Was ist Hebammenhilfe - Hebammenleistungen - Bezahlung der Hebamme
Die Hebamme ist die
Fachfrau rund um die
Schwangerschaft, Geburt und
die Zeit danach.
Die Hebamme arbeitet auf der
Grundlage des
Hebammen-Gesetzes (HebG vom
4. Juni 1985) und der
Berufsordnungen der Länder.
Hebammenhilfe umfaßt die
Beratung, Betreuung und
Hilfeleistungen in
Schwangerschaft, Geburt,
Neugeborenenzeit, Wochenbett
und Stillzeit sowie auch die
Beratung in Fragen der
Familienplanung.
Hebammenhilfe kann von jeder
Schwangeren, Gebärenden,
entbundenen oder stillenden
Frau in Anspruch genommen
werden. Die Kosten
übernehmen die gesetzlichen
Krankenkassen, der Umfang
und die Vergütungen für
diese Leistungen sind in der
Hebammen-Gebührenverordnung
(HebGV) geregelt.
Privatversicherte müssen
sich über ihre
Leistungsansprüche bei ihrer
privaten Krankenkasse
informieren.
Inhalt:
● Beratung und Information
● Betreuung
● Schwangerenvorsorge
● Hilfe bei
Schwangerschaftsbeschwerden
und Vorwehen
● Geburtsvorbereitung
● Geburtshilfe
● Leistungen während des
Wochenbetts
(Wochenbettbetreuung)
● Betreuung in besonderen
Lebenssituationen
● Zusätzliche
Qualifizierungen und
Angebote
● Was Sie als Schwangere
wissen sollten
Beratung und Information
Zu jedem Zeitpunkt Ihrer
Schwangerschaft können Sie
mit der Hebamme Ihrer Wahl
in Verbindung treten und sie
um Rat fragen. Sie wird Sie
zu allen Fragen der
Schwangerschaft, Geburt, des
Wochenbetts und der Zeit
danach beraten. Sie berät
insbesondere in Fragen der
● Ernährung und Lebensweise
in der Schwangerschaft
● Partnerschaft und
Sexualität
● Vorbereitung auf das Kind
● Möglichkeiten der
Geburtsvorbereitung
● Sozialen Hilfen in der
Schwangerschaft und nach der
Geburt.
Betreuung
Ihre Hebamme ist eine wichtige Kontaktperson während Ihrer Schwangerschaft und betreut Sie rundherum.
Schwangerenvorsorge
Die Vorsorgeuntersuchungen beinhalten alle, außer dem Ultraschall, im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen, z.B. Fragen nach Ihrer Befindlichkeit, allgemeine Beratung, Gewichts- und Blutdruckmessungen, Urin- und Blutuntersuchungen, Feststellen der Lage und Größe Ihres Kindes, Kontrolle der Herztöne Ihres Kindes. Sie können die Vorsorgeuntersuchungen ausschließlich bei Ihrer Hebamme oder auch wechselweise bei Ihrer Hebamme und Ihrem Gynäkologen/Ihrer Gynäkologin wahrnehmen.
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen
Bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen hilft Ihnen Ihre Hebamme auch bei Ihnen Zuhause. Schwangerschaftsbeschwerden können sich in vielfältiger Art äußern, wie z.B. Unwohlsein und Schmerzen, Ängste und Nöte, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Auch der Verdacht auf vorzeitige Wehen, Blasensprung oder Geburtsbeginn sind Gründe für Hebammenhilfe. Bei vorzeitigen Wehen oder schwangerschaftsspezifischen Erkrankungen (Gestose) betreut Sie Ihre Hebamme in Zusammenarbeit mit Ihrem betreuenden Arzt.
Geburtsvorbereitung
Zur Vorbereitung auf die Geburt können Sie zwischen verschiedenen Kursformen wählen, allein oder gemeinsam mit Ihrem Partner. (Die Partnergebühr wird von den Krankenkassen nicht übernommen und muß daher von Ihnen selbst bezahlt werden.) Es gibt fortlaufende Kurse über mehrere Wochen. In diesen Kursen werden Sie informiert über körperliche und psychische Veränderungen, Sie werden auf die Geburt und die Zeit danach vorbereitet. Sie lernen Atem- und Entspannungsübungen zur Geburtserleichterung. Körperübungen stärken die Körperwahrnehmung und Ihre Mobilität. Gespräche rund um die Schwangerschaft, Geburt und das Wochenbett gehören zu den Kursinhalten. Nebenbei lernen Sie andere Frauen / Paare kennen, die auch ein Kind erwarten.
Sie sollten sich frühzeitig (ca. 20.Woche) zu einem Kurs anmelden. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über die Möglichkeiten in Ihrer Umgebung.
Geburtshilfe
Geburtshilfe gehört zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der Hebamme. Zu jeder Geburt muß eine Hebamme hinzugezogen werden. Bei regelwidrigen Verläufen muß die Hebamme den Arzt hinzuziehen.
Jede normale Geburt kann die Hebamme in eigener Verantwortung leiten, als
Klinikgeburt: Geburt und das frühe Wochenbett im Krankenhaus.
Ambulante Geburt: Geburt in der Klinik, Geburtshaus oder Praxis und das Wochenbett zu Hause
Hausgeburt: Geburt und Wochenbett zu Hause
Die Hebamme begleitet und unterstützt Sie und Ihren Partner in allen Phasen der Geburt. Sie unterstützt Sie beim Atmen und Entspannen und berät Sie bei der Wahl hilfreicher Gebärpositionen. Ihre Hebamme beobachtet, untersucht und dokumentiert, wie es Ihnen und Ihrem Kind geht. Sie beantwortet Ihre Fragen zum Geburtsablauf, zur Überwachung und zu evtl. medizinischen Unterstützungsmaßnahmen. Sie hilft Ihnen beim ersten Stillen und nimmt die erste Vorsorgeuntersuchung beim Kind vor.
Leistungen während des Wochenbetts (Wochenbettbetreuung)
Die Überwachung des Wochenbettverlaufs gehört zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt haben Sie Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch die Hebamme. Bis Ihr Kind acht Wochen alt ist, können Sie darüber hinaus 16 mal die Hebamme um Rat und Hilfe bitten. Bei Stillproblemen können Sie anschließend noch einmal 4 mal Kontakt zu Ihrer Hebamme aufnehmen. Weitere Besuche sind auf Verordnung eines Arztes möglich.
Die Wochenbettbetreuung umfaßt bei der Mutter
● Beobachtung des allgemeinen Zustands der Mutter
● Kontrolle der Rückbildung der Gebärmutter
● Kontrolle der Wundheilungsvorgänge
● Anleitung beim Stillen und Hilfe bei Stillschwierigkeiten
● Beratung im Umgang mit dem Kind
● Anleitung zur Pflege des Kindes
● Wochenbettgymnastik
● Beratung in Fragen der eigenen Lebensführung und Ernährung
● Beratung in Fragen der sozialen Hilfen
● Beratung in Fragen der Familienplanung
...beim Kind
● Kontrolle des allgemeinen
Zustands des Kindes
● Überwachung der
allgemeinen Entwicklung
● Überwachung des
Trinkverhaltens und des
Gewichts
● Überwachung der
Ausscheidungen
● Versorgung des Nabels
● Beobachtung der Hautfarbe
und des Hautzustands
● Durchführung von
Früherkennungsmaßnahmen
Betreuung in besonderen
Lebenssituationen
Wenn ein Kind krank oder tot
geboren wird oder nach
Geburt stirbt, brauchen
Eltern besondere Beratung
und Begleitung über einen
längeren Zeitraum. Auch in
dieser schwierigen Situation
können Sie sich an Ihre
Hebamme wenden. Sie kann
Ihnen auch bei der Suche
nach einer Selbsthilfegruppe
behilflich sein.
Zusätzliche Qualifizierungen
und Angebote
● Rückbildungsgymnastik
(wird von den gesetzlichen
Krankenkassen bezahlt, Kurs
muß bis vier Monate nach der
Entbindung begonnen werden
und bis Ende des 9. Monats
abgeschlossen sein.)
● Beckenbodentraining
● Homöopathie
● Akupunktur
● Babymassage
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Was
Sie als Schwangere
wissen sollten
Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden.

